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   OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15 (Kart)   

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OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15 (Kart) (https://dejure.org/2019,9958)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.03.2019 - 11 U 8/15 (Kart) (https://dejure.org/2019,9958)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. März 2019 - 11 U 8/15 (Kart) (https://dejure.org/2019,9958)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 GWB, § 19 GWB, § 20 GWB, § 33 GWB
    Verpflichtung zu Anschlussvertrag für Vertragshändler des Automobilherstellers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zu Anschlussvertrag für Vertragshändler des Automobilherstellers

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Wann ist ein Automobilhersteller im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems verpflichtet, seinen Vertragswerkstätten einen Anschlussvertrag anzubieten?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 18 ; GWB § 19 ; GWB § 20 ; GWB § 33
    Pflichten eines Automobilherstellers nach Beendigung eines Werkstattvertrages

  • rechtsportal.de

    GWB § 18 ; GWB § 19 ; GWB § 20 ; GWB § 33

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Verpflichtung zu einem Anschlussvertrag für Vertragshändler eines Automobilherstellers

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    a) Eine unternehmensbedingte Abhängigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn ein Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen so stark auf ein bestimmtes anderes Unternehmen auf der anderen Marktseite ausgerichtet ist, dass er nur unter Inkaufnahme gewichtiger Wettbewerbsnachteile auf dem betreffenden Markt auf andere Unternehmen überwechseln kann (BGH, Urteil vom 26.1.2016, KZR 41/14 - Jaguar Vertragswerkstatt, Rdnr. 28; Urteil vom 23.2.1988 - KZR 20/86 - Opel Blitz I; Urteil vom 21.2.1995 - KZR 33/93, WRP 1995, 708, 711 - Kfz-Vertragshändler).

    Zwar ist es einem relativ marktmächtigen Unternehmen im Regelfall nicht versagt, eine bestehende Geschäftsverbindung durch ordentliche Kündigung mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu lösen, da das abhängige Unternehmen dann die zumutbare Möglichkeit hat, seinen Betrieb auf eine andere Marke umzustellen (Revisionsurteil Tz. 34; BGH Urteil vom 21.2.1995, KZR 33/93 - Kfz-Vertragshändler).

  • BGH, 06.10.2015 - KZR 87/13

    Vollständiger Lieferstopp für Ersatzteile verstößt gegen kartellrechtliches

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    Damit ist sie hinsichtlich der von ihr nachgefragten Ressourcen von der Beklagten und deren Vertriebsorganisation abhängig (vgl. BGH Urteil vom 6.10.2015, KZR 87/13 - Porsche Tuning, juris Rdnr. 52, 88).

    Zwar kann die Klägerin, wie oben dargelegt, die meisten der von den Kunden nachgefragten Serviceleistungen an Jaguar- und Land Rover Fahrzeugen auch als freie Werkstatt erbringen, weil sie - insoweit anders als in der Fallgestaltung des Urteils des BGH vom 6.10.2015, KZR 87/13 - Porsche Tuning - weiterhin die Möglichkeit hat, die benötigten Teile über die Vertriebsorganisation der Beklagten zu erhalten.

  • BGH, 26.01.2016 - KZR 41/14

    Kündigung von Serviceverträgen mit Vertragswerkstätten - Jaguar-Vertragswerkstatt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    Nach den Vorgaben des Revisionsurteils, das insoweit die Ausführungen im Urteil des BGH vom 26.1.2016, KZR 41/14 - Jaguar Vertragswerkstatt-, wiederholt und ergänzt, kommt es für die Marktabgrenzung auf dem vorgelagerten Ressourcenmarkt darauf an, ob freie Werkstätten, die Arbeiten an Personenkraftwagen einer bestimmten Marke durchführen wollen, eine wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit haben, diese Tätigkeit auch ohne den Status einer Vertragswerkstatt des jeweiligen Herstellers auszuüben (Tz. 23).

    a) Eine unternehmensbedingte Abhängigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn ein Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen so stark auf ein bestimmtes anderes Unternehmen auf der anderen Marktseite ausgerichtet ist, dass er nur unter Inkaufnahme gewichtiger Wettbewerbsnachteile auf dem betreffenden Markt auf andere Unternehmen überwechseln kann (BGH, Urteil vom 26.1.2016, KZR 41/14 - Jaguar Vertragswerkstatt, Rdnr. 28; Urteil vom 23.2.1988 - KZR 20/86 - Opel Blitz I; Urteil vom 21.2.1995 - KZR 33/93, WRP 1995, 708, 711 - Kfz-Vertragshändler).

  • OLG Frankfurt, 10.10.2006 - 11 U 3/06

    Wettbewerbsbehinderung beim Kraftfahrzeugvertrieb: Anspruch auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    Zwar muss grundsätzlich derjenige, der Aufnahme in ein qualitatives selektives Vertriebssystem begehrt, darlegen, dass er alle Qualitätsmerkmale erfüllt, die die zugelassenen Servicepartner aufweisen (vgl. BGH Urteil vom 30.6.1981, KZR 11/80; Senat, Urteil vom 10.10.2006, 11 U 3/06- juris Rdnr. 37).
  • BGH, 30.06.1981 - KZR 11/80

    Nachfrager - Belieferungsanspruch - Voraussetzungen - Vertriebssystem des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    Zwar muss grundsätzlich derjenige, der Aufnahme in ein qualitatives selektives Vertriebssystem begehrt, darlegen, dass er alle Qualitätsmerkmale erfüllt, die die zugelassenen Servicepartner aufweisen (vgl. BGH Urteil vom 30.6.1981, KZR 11/80; Senat, Urteil vom 10.10.2006, 11 U 3/06- juris Rdnr. 37).
  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 90/13

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters: Verteilung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    Allerdings obliegt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst der primär darlegungsbelasteten Partei, jedenfalls greifbare Anhaltspunkte / Anküpfungstatsachen für ihr Behauptung vorzutragen (Urteil vom 31.11.2018, EnZR 39/17, juris Rdnr. 79; Urteil vom 17.12.2014, IV ZR 90/13, juris Rdnr. 21; Urteil vom 19.2.2014, I ZR 230/12, Juris Rdnr. 16; Urteil vom 13.6.2012, I ZR 87/11, juris Rdnr. 17).
  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 87/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Sekundäre

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    Allerdings obliegt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst der primär darlegungsbelasteten Partei, jedenfalls greifbare Anhaltspunkte / Anküpfungstatsachen für ihr Behauptung vorzutragen (Urteil vom 31.11.2018, EnZR 39/17, juris Rdnr. 79; Urteil vom 17.12.2014, IV ZR 90/13, juris Rdnr. 21; Urteil vom 19.2.2014, I ZR 230/12, Juris Rdnr. 16; Urteil vom 13.6.2012, I ZR 87/11, juris Rdnr. 17).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZR 230/12

    Umweltengel für Tragetasche - Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    Allerdings obliegt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst der primär darlegungsbelasteten Partei, jedenfalls greifbare Anhaltspunkte / Anküpfungstatsachen für ihr Behauptung vorzutragen (Urteil vom 31.11.2018, EnZR 39/17, juris Rdnr. 79; Urteil vom 17.12.2014, IV ZR 90/13, juris Rdnr. 21; Urteil vom 19.2.2014, I ZR 230/12, Juris Rdnr. 16; Urteil vom 13.6.2012, I ZR 87/11, juris Rdnr. 17).
  • BGH, 23.02.1988 - KZR 20/86

    "Opel-Blitz"; Unternehmensbedingte Abhängigkeit eines Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    a) Eine unternehmensbedingte Abhängigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn ein Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen so stark auf ein bestimmtes anderes Unternehmen auf der anderen Marktseite ausgerichtet ist, dass er nur unter Inkaufnahme gewichtiger Wettbewerbsnachteile auf dem betreffenden Markt auf andere Unternehmen überwechseln kann (BGH, Urteil vom 26.1.2016, KZR 41/14 - Jaguar Vertragswerkstatt, Rdnr. 28; Urteil vom 23.2.1988 - KZR 20/86 - Opel Blitz I; Urteil vom 21.2.1995 - KZR 33/93, WRP 1995, 708, 711 - Kfz-Vertragshändler).
  • BGH, 13.11.2018 - EnZR 39/17

    Bestehen eines Entschädigungsanspruchs durch Festlegung des verbindlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    Allerdings obliegt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst der primär darlegungsbelasteten Partei, jedenfalls greifbare Anhaltspunkte / Anküpfungstatsachen für ihr Behauptung vorzutragen (Urteil vom 31.11.2018, EnZR 39/17, juris Rdnr. 79; Urteil vom 17.12.2014, IV ZR 90/13, juris Rdnr. 21; Urteil vom 19.2.2014, I ZR 230/12, Juris Rdnr. 16; Urteil vom 13.6.2012, I ZR 87/11, juris Rdnr. 17).
  • LG Köln, 22.12.2022 - 33 O 8/22
    Eine unternehmensbedingte Abhängigkeit ist gemäß § 20 Abs. 1 GWB und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn ein Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen so stark auf ein bestimmtes anderes Unternehmen auf der anderen Marktseite ausgerichtet ist, dass er nur unter Inkaufnahme gewichtiger Wettbewerbsnachteile auf dem betreffenden Markt auf andere Unternehmen überwechseln kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 12. März 2019 - 11 U 8/15 (Kart) -, juris, Rn. 73; BGH, Urteil vom 26.1.2016, KZR 41/14 - Jaguar Vertragswerkstatt, Rdnr. 28; Urteil vom 23.2.1988 - KZR 20/86 - Opel Blitz I; Urteil vom 21.2.1995 - KZR 33/93, WRP 1995, 708, 711 - Kfz-Vertragshändler).

    In dem Urteil des OLG Frankfurts, welches dieses Argument aufgreift (OLG Frankfurt, Urteil vom 12. März 2019 - 11 U 8/15 (Kart) -, juris, Rn. 73), war die Mehrmarkenstrategie erst nach der dort gegenständlichen Kündigung und damit Beendigung einer jahrzehntelangen Spezialisierung auf K und M-S aufgenommen worden.

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.04.2018 - 11 U 8/15   

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https://dejure.org/2018,15889
OLG Hamm, 27.04.2018 - 11 U 8/15 (https://dejure.org/2018,15889)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.2018 - 11 U 8/15 (https://dejure.org/2018,15889)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 2018 - 11 U 8/15 (https://dejure.org/2018,15889)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 26.07.2005 - X ZR 134/04

    Anforderungen an die Schadensermittlung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2018 - 11 U 8/15
    Er muss nicht zur vollen Gewissheit darlegen, dass der Gewinn auch erzielt worden wäre: Konnte der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden, ist zu vermuten, dass er auch gemacht worden wäre (BGH, NJW-RR 2006, 243; BGH, VersR 1970, 860), ohne dass es der vollen Gewissheit, dass der Gewinn auch gezogen worden wäre, bedarf (BGH, NJW 2011, 1146; BGH, NJW-RR 2007, 325; BGH, VersR 2006, 131; BGH, NJW 2002, 2556).

    An das Vorbringen eines selbständigen Unternehmers, ihm seien erwartete Gewinne entgangen, dürfen wegen der damit regelmäßig verbundenen Schwierigkeiten keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden (BGH, VersR 2006, 131).

    Wenn es für das freie Ermessen nicht an allen Unterlagen fehlt, muss das Gericht erforderlichenfalls zu einer Schätzung greifen und verbleibenden Risiken durch pauschale Abschläge Rechnung tragen (BGH, NJW 2011, 1146; BGH, NJW 2011, 1148; BGH, VersR 2006, 131; BGH, NZV 2002, 268; OLG, Köln NZV 2000, 293).

    Ein Tatrichter darf sich nicht vorschnell unter Hinweis auf die Unsicherheit möglicher Prognosen seiner Aufgabe, auf Grundlage der §§ 252 BGB, 287 ZPO eine Schadenermittlung vorzunehmen, entziehen (BGH, r+s 2010, 528; BGH VersR 2006, 131).

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 186/08

    Erwerbsschaden bei Körperverletzung: Schadensermittlung für ein jüngeres Kind

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2018 - 11 U 8/15
    Wenn es für das freie Ermessen nicht an allen Unterlagen fehlt, muss das Gericht erforderlichenfalls zu einer Schätzung greifen und verbleibenden Risiken durch pauschale Abschläge Rechnung tragen (BGH, NJW 2011, 1146; BGH, NJW 2011, 1148; BGH, VersR 2006, 131; BGH, NZV 2002, 268; OLG, Köln NZV 2000, 293).

    Ein Tatrichter darf sich nicht vorschnell unter Hinweis auf die Unsicherheit möglicher Prognosen seiner Aufgabe, auf Grundlage der §§ 252 BGB, 287 ZPO eine Schadenermittlung vorzunehmen, entziehen (BGH, r+s 2010, 528; BGH VersR 2006, 131).

    Der Verletzte muss hinreichende Anhaltspunkte für eine Schadenschätzung liefern (BGH, NJW-RR 2010, 946; KG, NZV 2003, 191), Unterlagen beibringen, Anhaltspunkte vortragen sowie die für Wahrscheinlichkeitsprüfung und Schätzung beachtlichen Aspekte darlegen (BGH, r+s 2010, 528; BGH, BeckRS 2005, 05205; BGH, NJW 1999, 954; OLG, Celle OLGR 2007, 505; OLG Karlsruhe, VersR 1988, 1164; BAG, NJW 1972, 1437).

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08

    Zulässigkeit der Feststellung eines durch einen erlittenen Personenschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2018 - 11 U 8/15
    Eine Schadenschätzung ist unzulässig, wenn sie mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde (BGH, NJW-RR 2010, 946; BGH, NJW 1999, 136; KG, NZV 2003, 191).

    Der Verletzte muss hinreichende Anhaltspunkte für eine Schadenschätzung liefern (BGH, NJW-RR 2010, 946; KG, NZV 2003, 191), Unterlagen beibringen, Anhaltspunkte vortragen sowie die für Wahrscheinlichkeitsprüfung und Schätzung beachtlichen Aspekte darlegen (BGH, r+s 2010, 528; BGH, BeckRS 2005, 05205; BGH, NJW 1999, 954; OLG, Celle OLGR 2007, 505; OLG Karlsruhe, VersR 1988, 1164; BAG, NJW 1972, 1437).

  • OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16

    Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung;

    Ein Verdienstausfall lässt sich regelmäßig nur nach §§ 252 Satz 2 BGB, 287 ZPO ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2010 - VI ZR 331/08 - NJW 2010, 1532; BGH, Urteil vom 16. März 2004 - VI ZR 138/03 - NJW 2004, 1945; OLG Hamm, Urteil vom 27. April 2018 - 11 U 8/15 - zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 21. September 2022 - 24 U 2979/22 - zitiert nach juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 U 587/10 - 182 - NJW-RR 2013, 1112).

    Stehen diese Tatsachen zur Überzeugung des Gerichts fest, so genügt es, wenn der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2001 - VI ZR 339/99 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 27. April 2018 - 11 U 8/15 - zitiert nach juris), wobei solche Tatsachen, die selbst zum gewöhnlichen Lauf der Dinge gehören, nicht bewiesen zu werden brauchen (vgl. OLG München, Urteil vom 21. September 2022 - 24 U 2979/22 - zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 12. Oktober 2018 - 10 U 1905/17 - zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 28.10.2022 - 9 U 33/21

    Eingeschränkte Erwerbsfähigkeit aufgrund als Folge erlittenen Verkehrsunfalls;

    Andererseits entbindet die Vorschrift nicht vollständig von einer grundsätzlichen Beweislastverteilung und erlaubt nicht, zugunsten des Beweispflichtigen einen bestimmten Schadensverlauf zu bejahen, wenn nach den festgestellten Einzeltatsachen alles offen bleibt (OLG Hamm, Urteil v. 27.04.2018, 11 U 8/15, Rdnr. 49).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 U 8/15 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,77574
OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 U 8/15 (Kart) (https://dejure.org/2015,77574)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.09.2015 - 11 U 8/15 (Kart) (https://dejure.org/2015,77574)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. September 2015 - 11 U 8/15 (Kart) (https://dejure.org/2015,77574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,77574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 U 8/15
    Für die weiteren Tatbestandsmerkmale der §§ 20 Abs. 1, 19 Abs. 1, 2 GWB (unbillige Behinderung bzw. sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung) ist eine Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes maßgebend (BGH GRUR 1995, 765 - KFZ-Vertragshändler; BGH GRUR 1998, 1049 - Bahnhofsbuchhandel).

    Sie bedarf daher außer dem Hinweis auf die wirksame vertragliche Vereinbarung grundsätzlich keiner weiteren sachlichen Rechtfertigung (BGH GRUR 1995, 765, 768 [BGH 21.02.1995 - KZR 33/93] - Vertragshändler; Immenga/Mestmäcker/Markert, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl. 2014, § 19 Rnr. 148).

    Für die normative Bewertung gilt ein einheitlicher Maßstab für beide Alternativen des Gesetzeswortlauts (BGH GRUR 1995, 765, 768 [BGH 21.02.1995 - KZR 33/93] - Vertragshändler; BGH NJW 1998, 3778 - Schilderpräger; Immenga/Mestmäcker/Markert, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl. 2014, § 19 Rnr. 100) und in der Interessenabwägung reicht, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die Berufung auf das vertraglich vereinbarte Recht der ordentlichen Kündigung aus.

    Jedenfalls für die Fallgruppe der Vertragshändlerverträge liegt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber nicht so (BGH GRUR 1995, 765, 768 [BGH 21.02.1995 - KZR 33/93] - Vertragshändler; anders wohl OLG Celle GRUR-RR 2002, 366; MüKo-Westermann, Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2015, § 19 GWB, Rnr. 59; weitergehend noch Ernsthaler, NJW 2011, 2701).

    Wenn nicht besondere Umstände vorliegen und wenn eine angemessene Kündigungsfrist eingeräumt ist, ist es für die Interessenabwägung nach § 26 Abs. 2 GWB nicht erforderlich, in eine nähere Prüfung von Gründen für die ordentliche Kündigung einzutreten (BGH GRUR 1995, 765, 768 [BGH 21.02.1995 - KZR 33/93] - Vertragshändler).

  • BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09

    MAN-Vertragswerkstatt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 U 8/15
    Diese vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 30.3.2011, KZR 6/09 - MAN-Vertragswerkstatt für den Bereich der Nutzfahrzeuge entwickelten Grundsätze seien für den PKW-Bereich ohne weiteres übertragbar.

    (4) Die Klägerin hat nicht dargelegt, dass die Abgrenzung markenspezifisch vorzunehmen wäre, weil die Zulassung als Marke1- und Marke2-Werkstatt eine Ressource darstellt, ohne die der Zugang zu dem nachgelagerten Endkundenmarkt nicht oder nicht sinnvoll möglich ist (vgl. BGH, GRUR 2011, 943, 946, Rnr. 33 - MAN-Vertragswerkstatt).

    Der BGH (GRUR 2011, 943, 946 [BGH 30.03.2011 - KZR 6/09] , Rnr. 33 - MAN-Vertragswerkstatt) sieht höhere Kosten und längere Lieferfristen bei der Ersatzteilbeschaffung nicht einmal als ausreichend an, um eine sortimentsbedingte Abhängigkeit im Sinne von § 20 Abs. 2 GWB anzunehmen.

    Insbesondere kann sich eine unternehmensbedingte Abhängigkeit nach § 20 Abs. 1 S. 1 GWB dann ergeben, wenn eine Vertragswerkstatt - wie hier - ihren Geschäftsbetrieb durch erhebliche Investitionen auf einen bestimmten Fahrzeughersteller ausgerichtet hat (BGH GRUR 2011, 943, 944 [BGH 30.03.2011 - KZR 6/09] - MAN-Vertragswerkstatt; BGH GRUR Int 2006, 57, Rnr. 1, 16 - Qualitative Selektion).

  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 U 8/15
    Die Vorschrift des § 20 Abs. 1, 19 Abs. 2 GWB will auch dem Normadressaten einen unternehmerischen Freiraum bei der Gestaltung und Pflege seines Vertriebssystems belassen und nur den Missbrauch von Marktmacht verhindern (vgl. BGH NJW 1989, 3010 - Staatslotterie).

    Daraus folgt, dass - wenn die Verhältnisse ansonsten vergleichbar sind - ein laufendes Vertragsverhältnis auch nicht ohne weiteres, sondern nur beim Vorliegen besonderer (nicht notwendig: wichtiger) Gründe gekündigt werden kann; denn der Kündigende wäre gegebenenfalls zum sofortigen erneuten Vertragsschluss verpflichtet (vgl. BGHZ 107, 273 279 - Staatslotterie).

    Soweit die Beklagte unter Berufung auf das Urteil des BGH vom 7.3.1989 - KZR 15/87, BGHZ 107, 273) meint, es sei ihr ausschließliches Recht , ihr Absatzsystem und Verteilernetz nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie sie dies für richtig und wirtschaftlich sinnvoll hält, so ist dies zwar zutreffend, hat jedoch für den vorliegenden Fall keine Relevanz.

  • BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 150/08

    Strukturkündigung von Nissan-Vertragshändlern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 U 8/15
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall entscheidend von der beklagtenseits in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 24.6.2009 - VIII ZR 150/08 - NJVV 2009, 3646, in dem die Fahrzeugimporteurin den betroffenen Händlern in einem Schreiben nicht nur ausführlich erläutert hatte, dass das Vertriebskonzept insgesamt völlig umgestellt werden sollte, sondern auch die Grundzüge des neuen Konzeptes vorgestellt hat.

    Soweit die Beklagte auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.06.2009 (NJW 2009, 3646 [BGH 24.06.2009 - VIII ZR 150/08] ) verweist, weicht - da der BGH offen gelassen hat, ob im dort zu entscheidenden Fall überhaupt ein formelles Begründungserfordernis bestand (vgl. Rnr. 16) - der Senat hiervon nicht ab.

  • BGH, 18.06.1984 - II ZR 221/83

    Frist für die fristlose Kündigung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 U 8/15
    Die seitens der Verfügungsklägerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.6.1984 (II ZR 221/83, NJW 1984, 2689) steht dem nicht entgegen, da im dort entschiedenen Fall - anders als hier - eine Formvorschrift, dass die Kündigungsgründe schriftlich niederzulegen sind, gerade nicht bestand.

    Die Beklagte kann aus der Entscheidung des BGH vom 18.6.1984 - II ZR 221/83 (juris) nichts anderes herleiten.

  • OLG Celle, 22.06.2000 - 13 U 137/98

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Wirksamkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 U 8/15
    Jedenfalls für die Fallgruppe der Vertragshändlerverträge liegt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber nicht so (BGH GRUR 1995, 765, 768 [BGH 21.02.1995 - KZR 33/93] - Vertragshändler; anders wohl OLG Celle GRUR-RR 2002, 366; MüKo-Westermann, Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2015, § 19 GWB, Rnr. 59; weitergehend noch Ernsthaler, NJW 2011, 2701).

    Eine Prüfung der materiellen Kündigungsgründe durch das Gericht hat daher nicht zu erfolgen (anders wohl OLG Celle GRUR-RR 2002, 366; MüKo-Westermann, Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2015, § 19 GWB, Rnr. 59; weitergehend noch Ernsthaler, NJW 2011, 2701).

  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 23/85

    Zulässigkeit des bedingten Rücktritts vom Vertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 U 8/15
    Es ist kein Grund ersichtlich, dass diese Grundsätze nicht auch für die Rücktrittserklärung gelten sollten, denn auch hier kann es nur darum gehen, den Erklärungsempfänger, wie bei der Kündigung, vor der Ungewissheit der neuen Rechtslage zu schützen (BGH NJW 1986, 2245, 2246 [BGH 21.03.1986 - V ZR 23/85] ; Staudinger/Bork, BGB, Neubearbeitung 2010, vor § 158 Rnr. 42).
  • BGH, 14.10.1998 - XII ZR 66/97

    Behandlung einer Vereinbarung über die Leistung einer Morgengabe; ... deutschen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 U 8/15
    So soll der Abstraktionswille nicht angenommen werden, wenn die Urkunde einen bestimmten Schuldgrund angibt, es sei denn, die Umstände rechtfertigen den gegenteiligen Schluss (BGH NJW 1999, 574, 575 [BGH 14.10.1998 - XII ZR 66/97] ).
  • BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01

    Zur Öffnung des Fährhafens Puttgarden für Konkurrenz auf der "Vogelfluglinie"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 U 8/15
    Dem steht auch nicht die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Fährhafen Puttgarten" (WRP 2003, 77 [BGH 24.09.2002 - KVR 15/01] ) entgegen.
  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 324/99

    Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 U 8/15
    Geschäftsgrundlage einer Vereinbarung sind die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsparteien oder die dem Geschäftspartner erkennbaren oder von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei vom Fortbestand bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille auf dieser Vorstellung aufbaut (BGH NJW 2001, 1204 [BGH 15.11.2000 - VIII ZR 324/99] ).
  • BGH, 14.07.1998 - KZR 1/97

    "Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des

  • BGH, 28.06.2005 - KZR 26/04

    Qualitative Selektion

  • BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96

    "Bahnhofsbuchhandel"; Pflicht zur Belieferung des Zeitschriftenhandels in U- und

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92

    Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - U (Kart) 19/11

    Anspruch des Betreibers einer Autoreparaturwerkstatt auf Abschluss eines

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 1 U (Kart) 19/11
  • LG Köln, 22.10.2020 - 88 O (Kart) 32/20
    Hier kann auf den tragenden Gesichtspunkt der Entscheidung des OLG Frankfurt, Urteil vom 29.9.2015 - 11 U 8/15 (Kart) - verwiesen werden, der in der Revisionsentscheidung BGH, Urteil vom 23.1.2018 - KZR 48/15 - nicht beanstandet worden ist.
  • LG Köln, 20.03.2018 - 88 O (Kart) 70/17
    Hier kann auf den tragenden Gesichtspunkt der Entscheidung des OLG Frankfurt, Urteil vom 29.9.2015 - 11 U 8/15 (Kart) - verwiesen werden, der in der Revisionsentscheidung BGH, Urteil vom 23.1.2018 - KZR 48/15 - nicht beanstandet worden ist.
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